BSG – Gewässerschutz – Systeme

Durch den leichtsinnigen Umgang und durch Verschmutzung eines der wichtigsten, lebensnotwendigen Elementen unserer Erde, das Wasser, sind in der Vergangenheit unermäßliche Schäden in der Natur entstanden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den §62 WHG erweitert und diesen bei der Einrichtung bestimmter Bauwerke und für das Betrieben von Anlagen mit wasserschädlichen Stoffen zur Auflage gemacht.
Die chemische Industrie hat deshalb als optimalen Schutz Reaktionsharz-Systeme entwickelt, die durch die Erteilung des Prüfzeichens des Institut für Bautechnik (IfBT) Berlin, nach § 62 WHG zugelassen sind.

Diese Beschichtungen dürfen nur von zugelassenen und mit entsprechenden von staatlichen Stellen, zum Beispiel TÜV, ausgestellten Zertifikaten ausgerüsteten Fachbetrieben nach §62 I WHG durchgeführt werden.
Durch die Kombination „zugelassene Gewässerschutz-Systeme und geschultes Fachpersonal“ sind wir als Fachbetrieb im Sinne des §62 WHG in der Lage, Ihre Betonflächen chemikalienbeständig zu beschichten.

Für unsere Reaktionsharz-Beschichtungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach den „Bau- und Prüfgrundsätzen (BPG) für den Gewässerschutz“ des Instituts für Bautechnik (IfBT).